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nlaw. Einsicht in UrkundenУниверсальный русско-немецкий словарь > ознакомление с документами
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nlaw. Durchsuchung von Papieren, Einsicht in Urkunden
См. также в других словарях:
Vorlegung von Urkunden — I. Zivilprozessordnung:1. Der ⇡ Beweis muss durch Vorlage der Urkunde und, wenn sich die Urkunde in Händen des Gegners befindet, durch den Antrag, ihm die V.v.U. aufzugeben, angetreten werden. Der Gegner ist in den Grenzen der Nr. 1 zur V.v.U.… … Lexikon der Economics
Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Akteneinsicht — Bezeichnung der Möglichkeit von Parteien im Rechtsleben auf Einblick in die von Amtsstellen geführten Akten. I. Zivilprozess:Rechtsanspruch auf A. entsteht für ⇡ Parteien, für dritte Personen nur bei ⇡ Glaubhaftmachung eines besonderen… … Lexikon der Economics
Liste der Philosophen — … Deutsch Wikipedia
Friedrich [1] — Friedrich (mittelhochd. Friderîch, »Friedensfürst«, lat. Fridericus, franz. Frédéric, engl. Frederick), deutscher Vorname, Name zahlreicher Fürsten. [Römisch deutsche Kaiser und Könige.] 1) F. I., Barbarossa, »der Rotbart«, als Herzog von … Meyers Großes Konversations-Lexikon
beweisen — belegen; nachweisen; unter Beweis stellen; konstatieren; herausfinden; zeigen; bestätigen; aufzeigen; aufweisen; darlegen; veranschaulichen; … Universal-Lexikon
Heinrich I. (Ostfrankenreich) — Bild Heinrichs I. in der anonymen Kaiserchronik für Kaiser Heinrich V., um 1112/14 Heinrich I. (* um 876; † 2. Juli 936 in der Pfalz Memleben bei Memleben an der Unstrut) aus dem Adelsgeschlecht der Liudolfinger war ab 912 Herzog von … Deutsch Wikipedia
Japanische Philosophie — Wie die generelle kulturelle Entwicklung Japans, so ist auch die im Inselreich entwickelte Philosophie nicht zu erklären ohne die maßgebliche Übernahme von Ideen zunächst des ostasiatischen Auslands bis ins 17. Jahrhundert, die nachfolgende und… … Deutsch Wikipedia
Akteneinsicht (Schweiz) — Akteneinsicht bedeutet im Folgenden die Einsicht in oder die Kopie von archivischen Unterlagen im engeren Sinne. In der Schweiz trat mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ) am 1. Juli 2006… … Deutsch Wikipedia